Beteiligungsgrenze für Ausländer an Radios und Fernsehen wird auf 50% erhöht.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf zur Regelung von Radio und Fernsehen, wird die Beteiligungsgrenze von ausländischen Unternehmen an türkischen Radios und türkischen Fernsehstationen auf 50% erhöht. Sollte ein ausländisches Unternehmen bereits an einem türkischen Radio oder Fernsehsender beteiligt sein, liegt jede weitere Beteiligung an einem türkische Radio oder Fernsehsender bei einer Beteiligungsgrenze von 25%.

Zudem wird ausländischen Unternehmen auf regionaler und lokaler Ebene es komplett verboten, sich an solchen Mediengesellschaften zu beteiligen.

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