PKK-Terrorist „verurteilt“: 2 Jahre für Mord

Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum Mord und schwere Körperverletzung in dutzenden Fällen, und ein Sachschaden in Millionenhöhe. Ein Strafbestand, welcher beim ersten Lesen Wut entfacht. Nachdem man jedoch erfährt, dass solche Kriminelle vom deutschen Staat mit einer Haftstrafe von nur 2 Jahren und 9 Monaten auch noch geschont werden, zweifelt man am deutschen Rechtssystem. Ist verfassungsfeindlich motivierter Mord ein Kavaliersdelikt?

Das für seine Streicheleinheiten bekannte Berliner Kammergericht sorgte gestern für einen neuen Skandal. Der führende PKK-Funktionär, welcher unter anderem auch für einen Mord in Deutschland verantwortlich ist, ist nach einer Haftstrafe von 33 Monaten ein freier Mann. An seinen Straftaten konnten die Richter nicht zweifeln, jedoch haben sie in seinem Lebenslauf einen angeblichen Grund für diese extreme Strafmilderung gefunden: Muharrem „Kadir“ A. soll angeblich in der Türkei verfolgt gewesen sein, und man dürfe ihm deswegen nicht die vom Gesetz vorgesehen Strafe verordnen.

„Kadir“ war Regionsleiter Bayern der von der EU als Terrororganisation anerkannten PKK. Jahrelang lenkte er die Taten der marxistisch-leninistischen Terrororganisation, dazu gehören der Heroin-, Waffen-, und Menschenhandel, Schutzgelderpressungen und das medienwirksame Morden von türkischstämmigen Zivilisten und das vernichten ihrer Einrichtungen, ihrer Existenzen.

Eine Beleidigung ist das Urteil für die unzähligen Opfer, welche noch lange unter den Folgen der Terrorakte leiden müssen. Eine Bestätigung hingegen ist dieses Urteil für perspektivenlose Jugendliche kurdischer Herkunft, welche nun bestätigt werden bei dem Gedanken: Mit Kriminalität kann man lange, gut Leben – und wenn es daneben geht, bin ich kurz darauf eh wieder frei und kommen ungeschoren davon. Durch solche Urteile erreicht man sicher nicht dass der Zustrom zu radikalen, kriminellen und auch terroristischen Organisationen aufgehalten wird, im Gegenteil, man wirbt für gewalttätiges und verfassungsfeindliches Gedankengut.

Auch die Begründung des Richters ist überhaupt nicht nachzuvollziehen. Muharrem A. ist in der Türkei des Terrorismus überführt und verhaftet worden. Dieser beantragt Asyl in Deutschland, und bekommt dies gewährt. Angekommen in Deutschland, macht er da weiter, wo er in der Türkei aufgehört hat, und führt seine kriminelle Karriere weiter – diesmal auf Kosten Deutschlands. Sein Verhalten bestätigt eigentlich seine Verhaftung in der Türkei, da diese Person offensichtlich dazu neigt Straftaten zu begehen, und auch keine Reue zeigt. Solche Menschen müssen von der Gesellschaft ferngehalten werden. Wie man ihm dadurch eine Strafmilderung gewähren kann ist mir ein Rätsel.

Wenn Muharrem A nach seinem Gefängnisaufenthalt in Deutschland in ein anderes Land zieht, man nehme an Japan, und dort weiter mordet, muss ihm der Gefängnisaufenthalt in Deutschland and strafmildernd angerechnet werden oder deutet das kontinuierliche Ausüben von Straftaten auf Wiederholungsgefahr? So klar die Antwort auf diese Frage ist, so unklar ist auch das Handhaben des Berliner Kammergerichts mit diesem Wiederholungstäter. (ddp)

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